Gesetze / Sozialgesetzbuch (SGB) Viertes Buch (IV) - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung - (Artikel I des Gesetzes vom 23. Dezember 1976, BGBl. I S. 3845)
SGB IV§ 28 Verrechnung und Aufrechnung des Erstattungsanspruchs
Stand: 31.10.2026 (zuletzt mit der konsolidierten Fassung abgeglichen) · Text unverändert seit mindestens 10.06.2019
Der für die Erstattung zuständige Leistungsträger kann
1.
mit Ermächtigung eines anderen Leistungsträgers dessen Ansprüche gegen den Berechtigten mit dem ihm obliegenden Erstattungsbetrag verrechnen,
2.
mit Zustimmung des Berechtigten die zu Unrecht entrichteten Beiträge mit künftigen Beitragsansprüchen aufrechnen.
Wird zitiert von 68 Entscheidungen zu § 28 SGB IV →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- LSG Hessen, 18.05.2006 – L 8/14 KR 7/04
- LSG Hessen, 12.10.1993 – L 6 Ar 1150/92
- LSG Schleswig, 14.02.2007 – L 5 KR 59/06Zitiert von 1
- BSG, 10.12.2003 – B 5 RJ 18/03 RInsolvenzverfahren: Zulässigkeit der Verrechnung von Beitragsforderungen mit dem pfändbaren Anteil der Altersrente nach § 52 SGB I Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 21
- LG Essen, 05.01.2021 – 9 O 84/20
- LSG Rheinland-Pfalz, 25.08.2020 – L 3 U 82/19
Zuletzt entschieden
- LSG NRW, 15.07.2026 – L 8 BA 31/26Betriebsprüfung - Beitragsnachforderung - Sachliche Zuständigkeit des Rentenversicherungsträgers - Gemeinsames Rundschreiben - Verteilung nach der Prüfziffer der Betriebsnummer - Mehrere Beschäftigungsbetriebe eines Einzelunternehmers - Rechtswidrigkeit des Prüfbescheids wegen fehlender sachlicher Zuständigkeit Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- LSG Berlin-Brandenburg, 11.06.2026 – L 14 BA 63/23Sozialversicherungsrecht - Betriebsprüfung - Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen - Pflicht zur Führung von Entgeltunterlagen - Schätzung der Arbeitsentgelte - Ermittlung des Arbeitszeitbedarfs anhand von Öffnungszeiten - Gastronomiebetrieb - Erhebung von Säumniszuschlägen Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- BSG, 24.09.2025 – B 2 U 14/23 RGesetzliche Unfallversicherung - Beitragshaftung - General- und Nachunternehmer des Baugewerbes - Beitragsrückstand - Exkulpation - Präqualifikation - qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung - keine Pflicht zur PlausibilitätskontrolleZitiert von 3
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 28 SGB IV zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.